Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML & CTF)

RICHTLINIE ZUR BEKÄMPFUNG VON GELDWÄSCHE &
TERRORISMUSFINANZIERUNG (AML & CTF)
1. Zweck
Diese Richtlinie legt den AML/CFT-Rahmen für die Edelmetallhandelsaktivitäten von GoldTakas FZCO (nachstehend „GoldTakas“ genannt) innerhalb des Dubai Multi Commodities Centre (DMCC) fest. Sie gewährleistet die Einhaltung der geltenden internationalen Standards und insbesondere der verbindlichen Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) für DPMS-Einheiten. Ziel der Richtlinie ist es, AML/CFT-Risiken in allen Geschäftsbereichen zu minimieren und ein ethisches Umfeld unter Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Kunden aufrechtzuerhalten.
 
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die gesamte Edelmetall-Lieferkette, die Handels- und Finanzgeschäfte von GoldTakas, einschließlich Kunden-Onboarding, Handel, Abwicklung, Logistik und laufender Überwachung. Sie ist verbindlich für alle in den VAE gebuchten Transaktionen, Kunden, Lieferanten, Vermittler und Mitarbeitenden.
 
3. Rechtsgrundlage und Internationale Standards
GoldTakas richtet sich nach den folgenden internationalen Standards:
•  Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF).
•  Resolutionen des UN-Sicherheitsrats (UNSCR).
•  OECD-Leitfaden für die Sorgfaltspflicht in verantwortungsvollen Mineralienlieferketten.
•  OFAC- und EU-Sanktionsregime (angewendet, sofern vertraglich oder rechtlich erforderlich).
Die folgenden Rechtsinstrumente der VAE sind für DMCC/DPMS-Aktivitäten verbindlich und in diese Richtlinie integriert:
•  Bundesgesetz-Dekret Nr. (10) von 2025 zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzierung der Verbreitung von Waffen.
•  Kabinettsbeschluss Nr. (10) von 2019 — Durchführungsverordnung zum AML/CFT-Gesetz (einschließlich CDD/EDD, Aufbewahrung, interne Kontrollen und Vertraulichkeit).
•  Kabinettsbeschluss Nr. (74) von 2020 — Gezielte Finanzsanktionen (UN- und VAE-Lokallisten) und Umsetzung der UNSCR („Einfrieren ohne Verzögerung“).
•  Kabinettsbeschluss Nr. (58) von 2020 — Verfahren zum wirtschaftlich Berechtigten (UBO) (Erfassung, Pflege und Aktualisierung der UBO-Daten).
•  Kabinettsbeschluss Nr. (71) von 2024 — Einheitliche Liste der AML/CFT-Verwaltungsverstöße und Bußgelder unter Aufsicht des MoE/MoJ.
•  Registrierung und Meldepflichten der UAE FIU goAML für DNFBPs (einschließlich STR/SAR und DPMSR).
•  MoE-Rundschreiben Nr. 08/AML/2021 — DPMSR-Meldung für Schwellenwert-Transaktionen.
•  DMCC Company Regulations 2020 und DMCC Practical Guidance & Rules zur risikobasierten Sorgfaltsprüfung in der Edelmetall-Lieferkette (im Einklang mit OECD).
 
4. Risikobasierter Ansatz
GoldTakas verfolgt einen risikobasierten Ansatz (RBA), um AML/CFT-Risiken bei Kunden, Produkten/Dienstleistungen, Regionen, Vertriebskanälen und in der Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten, zu mindern und zu überwachen.
4.1 Grundsätze
•  Risikoidentifikation und -bewertung für jede Kunde/Beziehung und Transaktion (niedrig/mittel/hoch).
•  Verhältnismäßige Risikominderung durch CDD/EDD, Überwachung und Eskalation (Fokus auf hohem Risiko).
•  Laufende Überwachung mit regelmäßigen Überprüfungs- und Aktualisierungszyklen je nach Risiko.
•  Die Geschäftsleitung genehmigt AML/CFT-Richtlinien und den Risikoappetit; der Compliance Officer/MLRO überwacht die Umsetzung und legt halbjährlich Berichte an die Geschäftsleitung und gegebenenfalls an die Aufsichtsbehörden vor.
4.2 Risikofaktoren
GoldTakas berücksichtigt verschiedene Faktoren zum Risikomanagement gemäß internationalen Standards und den anwendbaren AML/CFT-Vorschriften der VAE, einschließlich Bundesgesetz-Dekret Nr. (10) von 2025 und Kabinettsbeschluss Nr. (10) von 2019. Diese Faktoren werden unter vier Hauptkategorien betrachtet:
4.2.1 Kundenrisikofaktoren:
•  Art des Kunden: Ist der Kunde eine natürliche oder juristische Person? Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte (UBO)? Die endgültige Eigentümerstruktur und Geschäftstätigkeit juristischer Personen werden sorgfältig geprüft.
•  Kundenhistorie: Wurde der Kunde früher mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung gebracht? Steht er auf Sanktionslisten? Alle Kunden werden gegen die UAE Local Terrorist List, die UN Consolidated List sowie weitere relevante Sanktionsdatenbanken (OFAC, EU) geprüft.
•  Kundenverhalten: Stehen die Transaktionen des Kunden im Einklang mit der Größe und Geschäftstätigkeit des Unternehmens? Gibt es ungewöhnliche oder unerklärliche Transaktionsmuster?
4.2.2 Geografische Risikofaktoren:
•  Geografischer Standort des Kunden oder der Transaktion: GoldTakas bewertet, ob Kunden oder Transaktionen aus Hochrisikoregionen stammen (z. B. von der FATF oder den VAE-Behörden als risikoreich eingestufte Regionen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung).
•  Länder der Geschäftstätigkeit: Die Konformität mit AML/CFT-Gesetzen und -Praktiken der Länder, in denen die Transaktion stattfindet oder die in der Lieferkette enthalten sind, wird untersucht. Besondere Aufmerksamkeit gilt Jurisdiktionen, die von der UAE Central Bank oder der FATF als hochriskant eingestuft werden.
4.2.3 Produkt- und Dienstleistungsrisikofaktoren:
•  Art des Edelmetalls: Bestimmte Metalle können ein höheres Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen (z. B. liquide Edelmetalle wie Gold).
•  Transaktionsart und -volumen: Barzahlungen, grenzüberschreitende Überweisungen und ungewöhnlich hohe Transaktionen können ein höheres Risiko darstellen. Alle Transaktionen werden gemäß den goAML-Meldepflichten der VAE überwacht.
4.2.4 Lieferketten- und Drittparteirisiken:
•  Prüfung von Lieferanten und Geschäftspartnern: GoldTakas bewertet die AML/CFT-Compliance aller Lieferanten und Geschäftspartner und stellt sicher, dass Edelmetalle aus zuverlässigen Quellen stammen. Lieferanten werden außerdem gegen die Sanktionslisten der VAE und internationale Listen geprüft.
•  Rückverfolgbarkeit: Die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette wird sichergestellt und dokumentiert. Bei Unsicherheiten oder Risiken in einem Glied der Lieferkette werden zusätzliche Prüfungen durchgeführt. Die Lieferkettendokumentation wird gemäß den Aufbewahrungspflichten der VAE mindestens fünf (5) Jahre aufbewahrt.
4.3 Risikomanagement-Instrumente
GoldTakas wendet eine Reihe von Strategien und Werkzeugen an, um AML/CFT-Risiken im Einklang mit internationalen Standards und den Anforderungen der VAE gemäß Bundesgesetz-Dekret Nr. (10) von 2025 und Kabinettsbeschluss Nr. (10) von 2019 zu steuern. Dazu zählen:
•  Kundensorgfaltspflicht (CDD) und Erweiterte Sorgfaltspflicht (EDD): Überprüfung der Identität und der wirtschaftlich Berechtigten (UBOs); Verständnis von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung; Erhebung von Informationen zur Herkunft der Mittel und des Vermögens bei höheren Risiken. Bei hohem Risiko werden verstärkte Maßnahmen angewendet.
•  Transaktionsüberwachung und Fallmanagement: Automatisierte Regeln, Alarme und Monitoring-Tools werden eingesetzt, um ungewöhnliche oder verdächtige Aktivitäten zu erkennen. Alle Untersuchungen, Entscheidungen und Ergebnisse werden dokumentiert und geprüft.
•  Meldung verdächtiger Transaktionen (STR) / Meldung verdächtiger Aktivitäten (SAR): Alle verdächtigen Transaktionen werden an den MLRO eskaliert und, wo erforderlich, über die goAML-Plattform der UAE FIU gemeldet. Entscheidungen und Berichte werden dokumentiert und aufbewahrt.
•  DNFBP-Meldepflichten: Als Händler mit Edelmetallen und -steinen erfüllt GoldTakas die DPMSR-Meldepflichten der VAE und sorgt für rechtzeitige, vollständige Meldungen sowie die Aufbewahrung der System-Bestätigungen.
•  Aufbewahrung: Alle CDD-Akten, Transaktionsdaten, Monitoring-Daten, STR/SAR/DPMSR-Meldungen und zugehörige Korrespondenz werden mindestens fünf (5) Jahre aufbewahrt, länger sofern Ermittlungen, Audits oder rechtliche Anforderungen es verlangen.
•  Geldtransfers: Im Einklang mit den AML-Vorschriften der VAE müssen internationale Geldtransfers ab AED 3.500 vollständige Auftraggeber- und Begünstigteninformationen enthalten. Transaktionen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht ausgeführt.
4.4 Zusätzliche Maßnahmen für Hochrisiko-Kunden/-Transaktionen
•  Verstärkte Überprüfung der Herkunft der Mittel/des Vermögens und der wirtschaftlichen Berechtigung.
•  Kürzere KYC-Aktualisierungszyklen und verschärfte laufende Überwachung.
•  Genehmigung der Geschäftsleitung (oder des MLRO) vor Aufnahme/Fortsetzung der Geschäftsbeziehung.
•  Möglichkeit, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, wenn Risiken nicht gemindert werden können.
 
5. Know Your Customer (KYC) und CDD-Auslöser
GoldTakas führt CDD mindestens in folgenden Fällen durch:
1. Beim Onboarding aller Kunden.
2. Bei Gelegenheitstransaktionen ab AED 55.000 (einzeln oder offenbar zusammenhängend).
3. Bei Gelegenheits-Überweisungen ab AED 3.500.
4. Bei Verdacht auf eine Straftat (unabhängig vom Betrag).
5. Bei Zweifeln an der Angemessenheit oder Richtigkeit zuvor erhobener Identifikationsdaten.
5.1 KYC-Dokumentation (Grundanforderung)
•  Natürliche Personen: Ausweis / Reisepass; Adressnachweis (z. B. Versorgungsrechnung/Mietvertrag), Bankdaten.
•  Juristische Personen: Handels-/Gewerbelizenz, Gesellschaftsvertrag und Satzung, Liste der Zeichnungsberechtigten, UBO-Erklärung und unterstützende Ausweisdokumente, Adressnachweis, Bankdaten.
•  Jegliche zusätzliche Dokumentation, die je nach Risiko angemessen erforderlich ist.
5.2 Wirtschaftlich Berechtigte (UBO)
Für juristische Personen/Strukturen werden UBOs (≥25 % Eigentum/Kontrolle oder gleichwertige Kontrolle) identifiziert und verifiziert und es werden korrekte, aktuelle UBO-Daten gemäß Kabinettsbeschluss Nr. (58) von 2020 und Registerpflichten gepflegt.
5.3 DPMSR (Schwellenwert-Meldung)
Für meldepflichtige Transaktionen (z. B. Bargeld ≥ AED 55.000 mit Privatpersonen oder B2B; internationale Überweisungen, die die FIU/MoE-Kriterien erfüllen) wird das DPMSR innerhalb der vorgeschriebenen Frist über goAML eingereicht, einschließlich erforderlicher Identifikations- und Belegdokumente.
5.4 Verantwortungsvolle Beschaffung (DMCC/OECD)
Für höhere Risiken oder Konflikt-/Hochrisikoquellen werden die DMCC Practical Guidance und die DMCC Rules für risikobasierte Sorgfaltspflicht angewendet, im Einklang mit dem 5-Stufen-Rahmen der OECD: (i) Aufbau starker Unternehmens-Managementsysteme, (ii) Risikobewertung, (iii) Risikominderungs- und Reaktionsstrategie, (iv) unabhängige Drittprüfung und (v) jährliche Berichterstattung.
 
6. Meldung verdächtiger Aktivitäten/Transaktionen (STR/SAR)
Mitarbeitende eskalieren Verdachtsfälle unverzüglich an den MLRO über den internen Meldeweg. Bei Bestätigung des Verdachts meldet GoldTakas STR/SAR ohne unangemessene Verzögerung über goAML an die UAE FIU. „Tipping-off“ (Informationsweitergabe) ist strengstens untersagt.
Alle STR/SAR-Unterlagen (einschließlich interner Beurteilungen) werden mindestens 5 Jahre aufbewahrt. Entscheidungen und Begründungen werden dokumentiert und den Aufsichtsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
 
7. Zusammenarbeit mit Dritten & Lieferantenprüfung
GoldTakas führt vor und regelmäßig während der Zusammenarbeit mit Dritten und Lieferanten eine Sorgfaltsprüfung durch, einschließlich KYC/UBO-Verifizierung, Bewertung der AML-Kontrollen, Herkunft/Rückverfolgbarkeit sowie Sanktions-/TFS-Screening (vor dem Onboarding und täglich danach).
 
8. Schulung und Sensibilisierung
Funktionsspezifische AML/CFT-Schulungen werden mindestens jährlich durchgeführt und decken KYC/EDD, Erkennen und Eskalieren von Warnsignalen, STR/SAR- und DPMSR-Meldungen, TFS-Verfahren sowie Aufbewahrung ab. Anwesenheits- und Bewertungsunterlagen werden ≥ 5 Jahre aufbewahrt.
 
9. Interne Governance, Compliance & Audit
GoldTakas ernennt einen Compliance Officer (MLRO) mit entsprechender Erfahrung und Position. Der MLRO überwacht den AML/CFT-Rahmen, untersucht Eskalationen, entscheidet über STR/SAR/DPMSR-Meldungen, koordiniert mit Behörden und erstellt halbjährlich Berichte für die Geschäftsleitung (und gegebenenfalls für die Aufsichtsbehörde).
Unabhängige Audits/Prüfungen bewerten regelmäßig die Wirksamkeit der Richtlinie und die Angemessenheit der Kontrollen. Alle AML/CFT-Richtlinien, -Verfahren, -Kontrollen und Arbeitsunterlagen werden aufbewahrt und auf Verlangen den Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt.
Unterlagen zu CDD, Überwachung, STR/SAR/DPMSR und Governance werden gemäß der Durchführungsverordnung ≥ 5 Jahre aufbewahrt.
 
10. Gezielte Finanzsanktionen (TFS)
•  Tägliches Screening gegen die UN Consolidated List und die UAE Local Terrorist List beim Onboarding und laufend.
•  Bei bestätigtem Treffer unverzügliches Einfrieren von Geldern/Vermögenswerten ohne vorherige Ankündigung („Einfrieren ohne Verzögerung“) und Einstellung der Dienstleistungen.
•  Benachrichtigung des UAE Executive Office und der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. MoE) innerhalb der vorgeschriebenen Fristen (z. B. innerhalb von 2 Werktagen für Einfriermassnahmen).
•  Anwendung von Eigentums-/Kontrolltests auf Einheiten, die potenziell von gelisteten Personen kontrolliert werden; Führung detaillierter Einfrier-/Meldeunterlagen.
•  Bearbeitung von Ausnahmeanträgen (z. B. für Grundbedürfnisse/humanitäre Ausgaben) ausschließlich gemäß den Leitlinien und mit Genehmigung der Behörden.
 
11. Sanktionen und Disziplin
Interne Verstöße gegen diese Richtlinie können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Aufsichtsrechtliche Verstöße können zudem zu Verwaltungsstrafen gemäß Kabinettsbeschluss Nr. (71) von 2024 und weiteren anwendbaren Maßnahmen führen.
 
12. Aktualisierung der Richtlinie
Diese Richtlinie wird mindestens jährlich und immer dann überprüft, wenn sich relevante AML/CFT-, TFS-, UBO- oder DMCC-Anforderungen der VAE ändern oder wenn interne Audits/Risikobewertungen einen Änderungsbedarf erkennen lassen.