| ANTI-BESTECHUNGS- UND ANTI-KORRUPTIONSRICHTLINIE |
| 1 – ZWECK |
| Diese Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsrichtlinie zielt darauf ab: |
- Den Ansatz von Goldtakas zu Bestechung und Korruption ausdrücklich zu definieren, - Das Engagement von Goldtakas zum Verbot von Bestechung und Korruption klar auszudrücken und die Einhaltung der geltenden Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsgesetze zu gewährleisten, - Potenzielle Bestechungs- und Korruptionsrisiken zu identifizieren und ein Bekämpfungsprogramm zu erstellen und umzusetzen, um solche Risiken zu mindern und zu verwalten. |
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| 2 – GELTUNGSBEREICH |
| Unsere Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsrichtlinie umfasst: |
- Mitglieder des Vorstands von Goldtakas, - Manager und Mitarbeiter von Goldtakas, - Unsere Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter, - Externe Unternehmen, von denen wir Dienstleistungen erhalten, sowie Personen und Organisationen (Geschäftspartner), die Transaktionen im Namen von Goldtakas durchführen (einschließlich Berater, Rechtsanwälte, externe Prüfer usw.). |
| Diese Richtlinie; |
| ist ein integraler Bestandteil der Goldtakas-Ethikrichtlinie und Arbeitsprinzipien, der Richtlinie zur Verhinderung der Geldwäsche von Verbrechenserlösen und Terrorfinanzierung sowie der Kundenakzeptanz- und Risikomanagementrichtlinie. |
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| 3 – DEFINITIONEN |
| Korruption: Das direkte oder indirekte Fordern, Anbieten, Geben oder Annehmen einer Bestechung oder jedes anderen unzulässigen Vorteils oder dessen Aussicht, die die ordnungsgemäße Erfüllung einer Pflicht oder eines Verhaltens verzerrt, das vom Empfänger der Bestechung, des unzulässigen Vorteils oder dessen Aussicht verlangt wird. |
| Bestechung: Der Vorteil einer Person im Rahmen einer Vereinbarung mit Dritten, gegen die Anforderungen ihrer Pflicht zu handeln, indem sie eine Aufgabe ausführt, nicht ausführt, beschleunigt oder verlangsamt usw. Unsere Mitarbeiter können bei der Erfüllung ihrer Pflichten keine Bestechung von/an Personen, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen anbieten oder erhalten. |
| Öffentlich: Alle Regierungsstellen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen. |
| Öffentlicher Bediensteter: Personen, die an der Durchführung öffentlicher Aktivitäten dauerhaft, für eine begrenzte Dauer oder vorübergehend durch Ernennung, Wahl oder auf andere Weise teilnehmen, wie in internationalen Anti-Bestechungs-Konventionen wie dem UN-Übereinkommen gegen Korruption (UNCAC) definiert. |
| Compliance-Einheit: Einheit bestehend aus Mitarbeitern, die für die Umsetzung des Compliance-Programms verantwortlich sind und unter dem Compliance-Beauftragten arbeiten. Bei Goldtakas werden diese Mitarbeiter als Beauftragter für interne Kontrolle und Compliance der Lieferkette und Assistent bezeichnet. |
| Dritte Parteien: Natürliche und juristische Personen, die Unterstützungsdienste leisten, einschließlich Tochtergesellschaften und Konzernunternehmen sowie bestehende/potenzielle Geschäftspartner und Lieferanten. |
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| 4 – PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN |
| Der Vorstand ist verantwortlich für die Überwachung der Einrichtung und des Betriebs von Benachrichtigungs-, Inspektions- und Sanktionsmechanismen im Falle der Nichteinhaltung der Richtlinie, Regeln und Vorschriften. |
| Der vom Vorstand ernannte Beauftragte für interne Kontrolle und Compliance der Lieferkette und sein Assistent sind verantwortlich für: |
- Definition, Entwicklung, Umsetzung und Überwachung eines effektiven Anti-Korruptionsprogramms, - Unterstützung der Mitarbeiter bei der Bewertung von Bestechungs- und Korruptionssituationen, - Beratung aller Mitarbeiter bezüglich Bestechung und Korruption, - Verfolgung aller gesetzlichen Vorschriften zu Bestechung und Korruption und Vorkehrungen für die Umsetzung von Ergänzungen und Änderungen, - Untersuchung aller identifizierten Bestechungs- und Korruptionshandlungen, Anforderung und Analyse aller Arten von Dokumenten im Zusammenhang mit vermuteten oder tatsächlichen Korruptionsfällen und Eskalation der Angelegenheit an den Vorstand bei Bedarf. |
| Unsere Mitarbeiter sollten auf mögliche Bestechungs- und Korruptionsrisiken achten. Sie sind verpflichtet, die in dieser Richtlinie angegebenen autorisierten Einheiten über tatsächliche oder versuchte Bestechungs- und Korruptionshandlungen zu informieren, von denen sie Kenntnis haben. |
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| 5 – HAUPTRISIKOBEREICHE FÜR KORRUPTION |
| Um Bestechung und Korruption bei Goldtakas wirksam zu bekämpfen, definieren die relevanten Einheiten vorab mögliche Risiken und stellen sicher, dass die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen unter Berücksichtigung möglicher Risiken mit einem risikobasierten Ansatz ergriffen werden. |
| Die Hauptfokusbereiche der Geschäftseinheiten zur Einhaltung dieser Richtlinie und zur harmonischen Fortführung der Arbeitsabläufe sind wie folgt: |
• Annahme und Angebot von Geschenken, • Beziehungen zu öffentlichen Bediensteten, • Repräsentations- und Unterhaltungsaktivitäten, • Spendenzahlungen, • Erleichterungszahlungen, • Beziehungen zu Dritten und Geschäftspartnern, • Sponsoring-Beziehungen, • Beschäftigungsangebote |
| 5.1 Annahme und Angebot von Geschenken |
| Geschenke sind Produkte und Dienstleistungen, die zwischen Personen, die derzeit Geschäftsbeziehungen haben oder potenzielle Geschäftsbeziehungen erwarten, durch kommerzielle Höflichkeit oder zum Dank ausgetauscht werden, ohne jeden finanziellen oder emotionalen Gewinn zu erfordern. |
| Goldtakas-Mitarbeiter dürfen keine Gegenstände/Dienstleistungen, Geschenke, Einladungen oder Unterhaltungsangebote annehmen, die die Präferenzen und Entscheidungen unserer Organisation beeinflussen können oder beeinflussen sollen. Sie dürfen auch solche Angebote nicht anbieten, erhalten, geben, versprechen oder fordern. |
| Geschenke mit klaren Grenzen sollten zum Jahresende oder zu besonderen Anlässen überreicht werden, wie Geschenke zur Förderung des Unternehmens und kleine Geschenke zur Förderung unserer Bräuche und Traditionen. |
| Darüber hinaus sollten die von Goldtakas zu überreichenden Geschenke die angenommenen Geschenke nicht übersteigen. |
| Insbesondere wird das Empfangen und Anbieten von Schecks, Bargeld und Bargeldäquivalenten unabhängig von ihrem Wert nie toleriert. |
| In solchen Fällen werden keine Geschenke angeboten oder angenommen, um das Auftreten jeder Situation zu vermeiden, die einen Interessenkonflikt verursachen oder als solcher wahrgenommen werden könnte, auch wenn sie mit der Richtlinie konform ist. |
| 5.2 Beziehungen zu öffentlichen Bediensteten |
| Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sind direkte und indirekte Geschenke und Angebote an öffentliche Bedienstete mit rechtlichen Befugnissen, die als unsere Kontaktpunkte dienen, auf symbolische Geschenke ohne hohen finanziellen Wert beschränkt. |
| Alle Aktivitäten, die Goldtakas mit öffentlichen Bediensteten oder verbundenen Dritten durchführt, können sowohl ein Reputationsrisiko als auch ein Compliance-Risiko in Bezug auf geltende Gesetze und Vorschriften darstellen. |
| Alle Arten von Geschenken oder Unterhaltungsaktivitäten für öffentliche Bedienstete oder verbundene Dritte können mit Genehmigung der Compliance-Einheit angeboten werden. |
| 5.3 Repräsentations- und Unterhaltungsaktivitäten |
| Repräsentations- und Unterhaltungsveranstaltungen und -aktivitäten umfassen: |
• Essenseinladungen, • Soziale Veranstaltungen, • Unterkünfte. |
| Goldtakas kann Repräsentations- und Unterhaltungsaktivitäten durchführen, um seine Handelsbeziehungen zu entwickeln und Handelsnetzwerke aufzubauen. |
| Wir bemühen uns, dass diese Veranstaltungen und Aktivitäten in vernünftigen Grenzen bleiben. Wir achten streng darauf, solche Repräsentations- und Unterhaltungsaktivitäten nicht vor einem wichtigen Entscheidungsprozess anzubieten. |
| 5.4 Spendenzahlungen |
| Im Rahmen der sozialen Verantwortung kann Goldtakas Spenden und Hilfen gemäß den relevanten Rechtsvorschriften und mit Genehmigung des Vorstands leisten. |
| Das Unternehmen kann Spenden für soziale Themen wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Kultur, Umweltschutz, Sport usw. sowie für Naturkatastrophen innerhalb und außerhalb des Landes tätigen. |
| Die Spenden werden den Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung für das entsprechende Jahr detailliert zur Information vorgelegt. |
Spenden und Hilfen sollten den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN Global Compact-Prinzipien entsprechen und Transparenz und ethische Ausrichtung in der Finanzberichterstattung gewährleisten. Darüber hinaus darf der jährliche Gesamtspendenbetrag 5% der vom Unternehmen für das entsprechende Jahr erklärten Einnahmen nicht überschreiten. |
| 5.5 Erleichterungszahlungen |
| Erleichterungszahlungen werden geleistet, um routinemäßige öffentliche Angelegenheiten zu sichern oder zu beschleunigen, auf die das Unternehmen Anspruch hat. |
| Goldtakas erlaubt keine Erleichterungszahlungen, um routinemäßige Transaktionen oder Prozesse (Erhalt von Genehmigungen oder Lizenzen, Ausschreibungsverfahren usw.) bei öffentlichen Behörden zu sichern oder zu beschleunigen. |
| 5.6 Beziehungen zu Dritten und Geschäftspartnern |
| Natürliche und juristische Personen, die Unterstützungsdienste leisten, einschließlich Tochtergesellschaften und Konzernunternehmen sowie bestehende/potenzielle Geschäftspartner und Lieferanten, gelten im Rahmen dieser Richtlinie als Dritte. |
| Goldtakas steht im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten in Beziehung zu Dritten. Das Management von Drittparteienrisiken ist äußerst wichtig, da jede von Dritten begangene Bestechung und Korruption als Handlung von Goldtakas ausgelegt werden kann. |
| Aus diesem Grund werden vor dem Aufbau einer Geschäftsbeziehung detaillierte Recherchen und Bestechungs-/Korruptionsbewertungen bezüglich Dritter durchgeführt. |
| Im Rahmen seines Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsprogramms verlangt Goldtakas von Dritten, die für es arbeiten, diese Goldtakas-Richtlinien einzuhalten, und von seinen Mitarbeitern, die Bestimmungen dieser Richtlinien zu verinnerlichen und ihre Aktivitäten entsprechend durchzuführen. Daher enthalten Verträge mit Dritten relevante Bestimmungen. |
| 5.7 Sponsoring-Beziehungen |
| Goldtakas kann Veranstaltungen oder Organisationen in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung, Sport, Unternehmertum und Wissenschaft unterstützen. Zunächst werden detaillierte Recherchen zu der zu sponsernden Veranstaltung durchgeführt. Spenden oder Sponsoring von Personen oder Organisationen, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie Bestechungsgelder geben oder Korruptionshandlungen begehen, sind unter keinen Umständen erlaubt. |
| Die erforderlichen Sponsorings sollten legal sein und auch den von Goldtakas herausgegebenen Vorschriften, Richtlinien und Direktiven sowie den geltenden Gesetzen entsprechen. |
| 5.8 Beschäftigungsangebote |
| Einstellungs- oder temporäre Zuweisungsprozesse, die nicht sorgfältig durchgeführt werden, bergen Bestechungs- und Korruptionsrisiken. Zur Vermeidung solcher Situationen sollte der gesamte Prozess sensibel verwaltet werden bei der Einstellung einer Person, von der bekannt ist, dass sie direkte oder indirekte Beziehungen zu einem Kunden, Geschäftspartner oder Dritten hat, oder die ein öffentlicher Bediensteter ist oder mit einem öffentlichen Bediensteten verbunden ist. Kandidaten sollten alle Phasen des Einstellungsprozesses durchlaufen und die für die Pflicht erforderlichen Qualitäten, Erfahrungen und persönlichen Merkmale besitzen, um sicherzustellen, dass der Kandidat keiner besonderen Behandlung unterliegt. |
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| 6 – ZU BERÜCKSICHTIGENDE ASPEKTE FÜR ANTI-BESTECHUNG UND ANTI-KORRUPTION |
| 6.1 Führung fehlerfreier Aufzeichnungen |
| Alle Transaktionen sollten genau in offizielle Bücher und Aufzeichnungen eingetragen werden. Alle Konten, Rechnungen und Dokumente bezüglich Dritter sollten vollständig, genau und zuverlässig aufgezeichnet und aufbewahrt werden. |
| 6.2 Schulung |
| Diese Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsrichtlinie wurde allen Goldtakas-Mitarbeitern mitgeteilt. Sie ist auch auf unserer Website für alle Personen und Kunden, mit denen wir Geschäftsbeziehungen unterhalten, leicht zugänglich. |
| Regelmäßige Schulungen werden organisiert, um sicherzustellen, dass Goldtakas-Mitarbeiter die Prinzipien in der Richtlinie verinnerlichen, Wissen über Aktualisierungen erhalten und ihre Aktivitäten entsprechend durchführen. |
| 6.3 Meldung von Situationen, die der Richtlinie widersprechen |
| Goldtakas-Manager und -Mitarbeiter sind verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Pflichten diese Richtlinie, die relevanten gesetzlichen Vorschriften und alle geltenden Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsgesetze einzuhalten. |
| Alle Arbeitgeber sind auch einzeln dafür verantwortlich, Situationen zu melden, die Verstöße gegen Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsprinzipien beinhalten. |
| Die Vertraulichkeit der Meldungen ist unerlässlich. Vertraulichkeitsregeln werden während der nach der Meldung durchzuführenden Inspektion strikt eingehalten, im Einklang mit dem Prinzip, dass der meldende Mitarbeiter nicht geschädigt wird. |
| Verstöße gegen die Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsrichtlinie können je nach Art des Vorfalls zu Disziplinarstrafen von strafrechtlichen Verfahren bis zur Kündigung des Arbeitsvertrags führen. |
| Darüber hinaus verpflichtet sich Goldtakas, dass Mitarbeiter, die die Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsregeln befolgen, nicht geschädigt werden, weil sie im Einklang mit solchen Regeln handeln. Es schützt die Mitarbeiter, die im Einklang mit den Richtlinien handeln, in allen Fällen und unter allen Umständen, und relevante Meldungen werden vertraulich behandelt. |
| 6.4 Berichterstattung und Datenschutz |
| Alle Titel, Mitteilungen, Inspektionen und Bewertungen im Rahmen von Anti-Bestechung und Anti-Korruption werden von Goldtakas regelmäßig gemeldet. Darüber hinaus werden diese Berichte und Bewertungsergebnisse regelmäßig dem Vorstand vorgelegt. |